PSA-Anschlageinrichtungen
für persönliche Schutzausrüstungen
PSA-Anschlageinrichtungen sind keine Anschlagpunkte im herkömmlichen Sinn. Sie dienen als Befestigungspunkt für Systeme der persönlichen Absturzschutzausrüstungen (PSA) nach EN 363:2008, die nach der Montage des Befestigungspunktes eingehängt werden können. Diese Befestigungspunkte können auch dauerhaft an einer baulichen Einrichtung befestigt werden um persönliche Schutzausrüstungen anzuschlagen.
Die Teile sind von einer notifizierten Stelle der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geprüft mit dem Nachweis der in OSHA 1926.502:2001/01 Absatz (d)(15) und DIN EN 50308:2005/03 Abschnitt 4.5 für Anschlagpunkte gefordeten Kräfte. Sie entsprechen einem „Ankerpunkt“ gemäß der europ. Verordnung 2016/425 und der DIN 795:2012-10 bzw. DIN CEN /TS 16415:2013-4 und sind mit der tragenden Personenzahl (= 1 oder 2 Personen) gekennzeichnet.
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